Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act - EAA) um und verpflichtet private Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Wirtschaftsleben zu verbessern und den digitalen Raum barrierefreier zu gestalten.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) muss von Herstellern, Importeuren, Händlern und Dienstleistungsanbietern umgesetzt werden, die Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten. Dies umfasst insbesondere Anbieter von Websites, Online-Shops und Apps. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter und max. 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind vom Gesetz bisher ausgenommen.
Unsere Firma gilt somit als Kleinstunternehmen, da es sowohl weniger als 10 Mitarbeiter als auch weniger als 2.000.000,00 EUR Jahresumsatz bilanziert. Trotzdem verbessern wir, auf freiwilliger Basis, ständig unsere digitalen Auftritte und nehmen die Empfehlungen der EU-Richtlinie 2019/882 als Vorlage zur optimalen Anpassung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) eine wichtige Maßnahme ist, um die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken und eine inklusive Gesellschaft zu fördern!